Kindergartenbeitrag
Eltern in Niedersachsen müssen ab dem 1.August 2018 keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindergartenkindern bezahlen. Die Beitragsfreiheit gilt für Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Die Kosten für die Verpflegung im Kindergarten sind nicht in die Beitragsfreiheit inbegriffen.
Der Krippenbeitrag ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Die Sorgeberechtigten geben dem Träger des Kindergartens schriftlich Auskunft über die Summe ihres anrechenbaren Einkommens.
Im laufenden Kindergartenjahr kann jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden. Ausgenommen sind die letzten zwei Monate vor Ende des Kindergartenjahres.
Die beitragsverpflichteten Sorgeberechtigten können wirtschaftliche Jugendhilfe zur Förderung des Elternbeitrages bei den Kreisjugendämtern und Kommunen beantragen.
Sollten Sie Fragen zum Kindergartenbeitrag haben, melden Sie sich bitte im Rechnungsführungsbüro bei Frau Gieskemeyer unter: Tel.: 05491 / 908 90 81